Das „Einbetten“, ebenso Embedding genannt, von Links mit fremden Inhalten ist heutzutage ohne technische Schwierigkeiten machbar. Mit Links aus anderen Quellen können Sie Ihre Webseite mit nützlichen Infos füllen und die Seite informativ gestalten. Die Frage besteht allerdings immer, ob Sie dabei nicht gegen geltendes Recht verstoßen und sich sogar strafbar machen. Sie können Ihre Internetseite erstellen, falls Sie bestimmte Grundlagen berücksichtigen.
Neue Urteile
Wenn Sie eine Internetseite erstellen und Embedding Links einfügen, machen Sie sich generell nicht strafbar. Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofes 2013 stellt die bloße Verlinkung von Inhalten aus dem Web keine Urheberrechtsverletzung dar. Beispielsweise können Sie eine Internetseite erstellen und Videos von Youtube, als Link, einbinden. Zu 100 Prozent ist das Thema allerdings noch nicht abgeschlossen. Nächstes Jahr wird eine Entschluss des europäischen Gerichtshofes abgewartet. Links in die persönliche Internetseite einbetten – Rechtslage weiterlesen